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Informationen seitens des Schulamtes

11. 01. 2021

 

Liebe Eltern,

 

ich möchte Sie gern auf dem Laufenden halten, welche Informationen wir als Schule vom Ministerium am Freitagabend erhalten haben und welche weiteren organisatorischen Dinge für die nächsten Wochen ergriffen wurden und auf uns zukommen.

 

Wir erhalten ab dieser Woche tatkräftige Unterstützung durch den Hort Wirbelwind. Ich freue mich sehr darüber und bin dankbar, dass uns drei Kolleginnen zusätzlich in der Notfallbetreuung unterstützen werden. Diese Entlastung wird auch bis zum Ende des Distanzunterrichts so bestehen bleiben. Bitte haben Sie weiterhin Verständnis dafür, dass in einigen Jahrgangsstufen jeden Tag die Betreuung Ihres Kindes wechselt. Meine Kolleginnen und Kollegen haben viele Kinder im Distanzunterricht und müssen diesen dort auch gerecht werden. Unsere Schule bietet lediglich eine Notfallbetreuung an, aber keinen Unterricht, wie Ihr Kind es kennengelernt hat. Vor allem die Kinder in der 1. Klasse werden über diese Tatsache vermutlich in der ersten Schulwoche verwirrt gewesen sein. Wir können aber eine andere Form nicht gewährleisten. Bitte schätzen Sie sich glücklich, wenn Ihr Kind in der Schule anwesend sein darf. Dieses Glück haben nicht viele Kinder und deren Familien.

 

Des Weiteren möchte ich Sie auf dem Laufenden halten, welche Informationen seitens des Schulamtes von dem Amtsleiter Herrn Steinke übersandt wurden.  

 

„Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer hatten sich am 05. Januar 2021 aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens insbesondere zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens darauf verständigt, die am 13. Dezember 2020 beschlossenen tiefgreifenden Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu verlängern und im Einzelfall zu verschärfen.

Den getroffenen Verabredungen entsprechend hat die Landesregierung die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 18. Dezember 2020 geändert; die Vierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wird in Kürze nachgereicht.

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen werden in jedem Fall bis 22. Januar 2021 distant unterrichtet. Die Organisation der Notbetreuung gemäß §§ 17 Absatz 6, 18 Absatz 5 und 6 der Vierten Eindämmungsverordnung für die Schulkinder der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie im Einzelfall der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Primarstufe erfolgt weiterhin. Die Notbetreuung wird mindestens bis 29. Januar 2021 weitergeführt, ab dem 25. Januar 2021 gegebenenfalls nur noch für die Schüler/innen nach Maßgabe der Eindämmungsverordnung während der Tage, an denen sie nicht den im Wechselmodell organisierten Präsenzunterricht besuchen.

 

§ 17 Absatz 5 der Eindämmungsverordnung sieht vor, dass in Abstimmung zwischen dem für Bildung zuständigen Ministerium und dem für Gesundheit zuständigen Ministerium ... unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens, insbesondere der aktuellen 7-Tages-Inzidenzwerte in der Woche vor dem 25. Januar 2021 entschieden werden , ob der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 ab dem 25. Januar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen wird. Die Organisation des Wechselunterrichts obliegt dem für Bildung zuständigen Ministerium.

 

Ansonsten gilt, dass die Grundschulen die Übergangsverfahren 7 bis auf weiteres wie geplant organisieren, Alternativen sind entwickelt bzw. werden aktuellen Situationen angepasst.

 

Die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse organisieren die Schulleiter/innen unter Berücksichtigung der Eindämmungsverordnung und des Hygieneplans. Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Ausgabe gemäß Nummer 6 Absatz 4 der VV-Zeugnisse liegen vor. Das ggf. persönliche Abholen der Zeugnisse kann nur in den durch die Schule bestimmten Zeitfenstern zur Vermeidung von Kontakten erfolgen.

 

Die Winterferien finden wie geplant statt.“

 

Diese Informationen sind an uns Schulleiter herangetragen worden und müssen umgesetzt werden. Da wir nicht wissen, wie sich das Land Brandenburg bzw. der Landkreis entscheiden wird, ob es ein Wechselmodell in der letzten Schulwoche vor den Winterferien geben wird, können wir auch noch nicht in die genaue Planung gehen. Jedoch habe ich meine Kolleginnen und Kollegen darum gebeten ihre Klasse in zwei Gruppen einzuteilen. In welcher Gruppe Ihr Kind sein wird, können Sie dann zur gegebener Zeit beim Klassenlehrer erfragen bzw. wird sich dieser mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Notfallbetreuung bleibt auch beim Wechselunterricht bestehen. Ein erneuter Antrag muss nicht gestellt werden.

Nach den Winterferien wird es einen neuen Stundenplan geben. Die 3.Klassen nehmen am Schwimmunterricht teil, sofern dieser erteilt werden darf. Den Stundenplan erhält Ihr Kind noch vor den Winterferien.

Wie Sie zuvor gelesen haben, wird die Zeugnisausgabe anders stattfinden müssen. Wir werden uns dazu noch beraten und einen guten Weg für alle Beteiligten finden. Haben Sie bitte Geduld!

 

Falls Sie zu diesen Informationen Fragen haben, dann stellen Sie diese über den Klassenlehrer oder direkt an meine Person.

 

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Katja Püschel

 
 
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