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Wechselmodell ab dem 22.02.2021

18. 02. 2021

 

Liebe Eltern,

 

ich möchte mich bei Ihnen in aller Förmlichkeit für die lange Wartezeit entschuldigen. Wir mussten zu Beginn dieser Woche erst klären, wer wann und wie für die Notfallbetreuung in der kommenden Woche zuständig ist. Wir haben über 100 Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Jobs arbeiten und müssen dem Wechselmodell sowie der Notfallbetreuung gerecht werden. Das war und ist nicht immer leicht händelbar.

Es tut mir auch furchtbar leid, falls Sie bereits mehrere Lerngruppenzuordnungen seitens des Klassenlehrers erhalten haben. Auch diese mussten wir nun dreimal anpassen. Ich entschuldige mich, wenn Ihnen dadurch Unannehmlichkeiten entstanden sind.

 

Nun möchte ich Ihnen gern erfreuliche Nachrichten für die kommende Woche übermitteln. Das Land Brandenburg hat entschieden, dass ab dem 22.02.2021 alle Grundschulklassen in das Wechselmodell einsteigen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme am Präsenz- und Distanzunterricht verpflichtet (§44 Abs. 3 BbgSchulG). Das Wechselmodell wurde in Absprache mit dem Hort, dem Schulelternsprecher und dem Lehrerrat besprochen. Unsere Grundschule hat sich für das Wechselmodell „A und B-Woche“ entschieden. Die jeweiligen Klassen werden in zwei Lerngruppen geteilt. In der einen Schulwoche kommt die Lerngruppe A in den Präsenzunterricht und die Lerngruppe B befindet sich im Distanzunterricht. In der Woche darauf findet der Tausch statt. Der Präsenzunterricht findet mit einer leicht gekürzten Stundentafel statt. Die Klassenlehrer werden Ihnen die Lerngruppeneinteilung und Stundenpläne übermitteln. Ab kommender Woche ist die Schule in Verbindung mit dem Hort für die Notfallbetreuung zuständig.
Sofern die Absicherung der Notfallbetreuung dazu führt, dass Personalkapazitäten im Schul- und Hortbereich nicht ausreichen, werden andere Lehrkräfte dort unterstützend tätig werden. Das kann im Notfall bedeuten, dass spontan die Stundentafel hinsichtlich der im Präsenzunterricht unterrichteten Fächer angepasst werden muss. Das würde dann nochmals zu einer Verkürzung der Stundentafel führen. Die Notfallbetreuung muss jederzeit abgedeckt sein!

Nächste Woche am 22.02.2021 beginnt die Lerngruppe A mit dem Präsenzunterricht und die Lerngruppe B bleibt im Distanzunterricht. Kinder, die eine Notfallbetreuung durch Bescheid bereits erhalten haben, werden ab dem 22.02.2021 in der Woche des Distanzunterrichts in der Schule bzw. im Hort betreut. Alle anderen Kinder, die keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben, dürfen nur in der Woche des Präsenzunterrichts ganz normal den Früh- und Nachmittagshort besuchen. In der Distanzwoche müssen sie weiterhin zu Hause beschult werden. Die Wirksamkeit der bisher ergangenen Bewilligungsbescheide zur Notbetreuung werden dadurch nicht berührt. D.h. der Wechsel zwischen Hortbetrieb und Notbetreuung bedarf nicht der erneuten Prüfung und Bescheidung der Anspruchsvoraussetzungen auf Notbetreuung.
Die Kinder der Notfallbetreuung aus der Jahrgangsstufe 3-6, die sich in der Distanzwoche befinden, nutzen ab 07:30 Uhr die Räumlichkeiten vom Hort Wirbelwind. Unsere Kollegen Herr Probst und Frau Woiczikowski werden die Kinder dort erwarten. Die systemrelevanten Kinder, der Jahrgangsstufen 1 und 2 kommen wie gewohnt in die Schule. Kinder, die dem Hort Anne Frank zugeordnet sind, und systemrelevant sind, werden in der Distanzwoche dort vor Ort
 betreut.

 

Bitte beachten Sie folgende Dinge zur Arbeitszeit der Lehrkräfte. Die Lehrkräfte bereiten die Wochenpläne für die Lerngruppe im Distanzunterricht sowie den Präsenzunterricht vor. Da sie bereits ausschließlich im Präsenzunterricht ihr Stundensoll erfüllen, haben die Kolleginnen und Kollegen nur einmal in der Woche Zeit, zu der Lerngruppe im Distanzunterricht Kontakt aufzunehmen. Wie dieser Kontakt aussehen wird, steht den Kollegen frei. Des Weiteren besteht durch den Arbeitsaufwand in der Schule nicht mehr die Möglichkeit, dass die Aufgaben in der Woche regelmäßig kontrolliert werden können. Die Kontrolle erfolgt über Lösungsblätter und im Präsenzunterricht. Bitte haben Sie Verständnis, wenn unsere Kolleginnen und Kollegen nicht mehr in diesem großen Umfang jedem Wunsch gerecht werden können.

 

Im Musikunterricht darf nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden. Praktischer Sportunterricht findet ausschließlich im Freien statt. Ist dies witterungsbedingt nicht möglich, werden im Unterricht sporttheoretische Inhalte behandelt.
Die Durchführung von Schulfahrten bleibt gemäß §17 Abs. 3 der 6. SARS-CoV-2-EindV bis zum 07. März 2021 verboten.

Gemäß §17 Abs. 1 der 6. SARS-CoV-2-EindV sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Besucher/innen verpflichtet, im Innenbereich der Schulen eine medizinische Maske zu tragen. Schülerinnen und Schüler, die ihre medizinische Maske vergessen haben oder ihre mitgebrachte nicht mehr nutzen können, wird eine gestellt. Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gelten für einen befreiten Personenkreis; für Kinder unter 14 Jahren, sofern sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können und sie stattdessen verpflichtend eine Alltagsmaske zu tragen haben. Des Weiteren brauchen die Schülerinnen und Schüler während des Sportunterrichts, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1-4 im Außenbereich der Schule und alle Beteiligten der Schule während des Stoßlüftens der Unterrichtsräume keine medizinische Maske zu tragen.

Bitte achten Sie konsequent darauf, dass Ihr Kind jeden Tag eine gut sitzende Maske dabei hat! Der Hygieneplan der Schule wird weiterhin von allen Beteiligten konsequent umgesetzt. Bitte erläutern Sie Ihrem Kind noch einmal vor Schulantritt die einfachsten und effektivsten Schutzmaßnahmen gegen eine Corona-Infektion: korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge), regelmäßig die Hände mit Wasser und Seife waschen, berühren von Augen, Nase und Mund vermeiden, Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen mit anderen Personen.

Bitte achten Sie des Weiteren konsequent auf typische Covid-19-typische Krankheitszeichen: trockener Husten, Fieber, Atembeschwerden, zeitweiser Verlust von Geschmacks/Geruchssinn, Halsschmerzen u.a. Betroffene Personen bleiben der Schule fern und sind zu entschuldigen. Personen, die mit einem nachweislich an COVID-19 Erkrankten in einem Hausstand leben oder Krankheitssymptome von COVID-19 aufweisen bzw. selbst erkrankt sind, dürfen die Schule nicht betreten.

 

Wir freuen uns sehr darüber, dass wir die Grundschule stückchenweise öffnen können. Nur durch Ihre Mithilfe können wir den Schulbetrieb offenhalten und Stück für Stück der Normalität entgegen gehen.

 

Ich freue mich für unsere Schülerinnen und Schüler, dass sie wieder einen Teil ihrer Freunde sehen und mit diesen Lernen, Spielen und Lachen können.

 

Ich verbleibe mit freundlichem Gruß

 

Katja Püschel

 
 
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