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Teststrategie an den Grundschulen

11. 04. 2021

 

Liebe Eltern,

 

ich möchte Sie heute kurzfristig, über den Elternbrief der Ministerin hinaus, über folgende Festlegungen informieren. Im Vorfeld möchte ich mich entschuldigen, dass wieder neue Informationen hinzukommen oder verändert werden. Wir haben am Freitagabend vom Schulamt erst alle Informationen ausführlich erhalten. Ich bitte um Verständnis!

 

Wir haben in den Osterferien eine Lieferung von 1000 Selbsttests erhalten. D.h. bei der Anzahl unserer Schülerinnen und Schüler, dass jedes Kind zwei Selbsttests erhalten kann. Das reicht quasi für eine Woche. Diese Selbsttests erhalten Sie nur ausgehändigt, wenn Sie die „Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttets durch die Schule“ ausfüllen und unterschreiben. Sinnvoll wäre es, wenn Ihr Kind in der kommenden Woche im Präsenzunterricht oder in der Notfallbetreuung ist, dass es die Selbsttests in einem verschlossenen Umschlag mit nach Hause erhält. Wir wollen so wenig Kontakte wie möglich in die Schulen bekommen. Wenn Ihr Kind in der Lerngruppe A ist und in der kommenden Woche zu Hause beschult wird, vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Klassenlehrer einen Termin, wann Sie durch Vorlage dieses Formulars, die Selbsttests für Ihr Kind abholen können.

Da wir den Kindern aktuell nicht für den gesamten April Selbsttests zur Verfügung stellen können, möchte ich Sie bitten von der freiwilligen Testung in der Woche vom 12.04.21 – 16.04.21 abzusehen und die Tests für die Woche ab dem 19.04.2021 aufzuheben. Kinder in Präsenz und in der Notfallbetreuung müssen ab dem 19.04.2021 am Montag- und Donnerstagmorgen dem Kollegen die Bescheinigung „Anlage 2“ vorlegen, dass sie negativ getestet worden sind. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ohne diese Bescheinigung darf Ihr Kind nicht die Schule oder die Notfallbetreuung besuchen. Wir müssen am 19.04.2021 diese Kinder abweisen und nach Hause schicken. Sollten Sie vergessen haben Ihr Kind zu testen, können wir das Selbsttesten in der Schule aktuell nicht leisten. Ich habe keine Tests mehr zur Verfügung. Des Weiteren muss hierzu eine Einverständniserklärung von Ihrer Seite aus vorliegen, siehe Formular. Ohne diese Erklärung dürfen wir generell keine Selbsttests gemeinsam mit Ihrem Kind durchführen.

Da ab dem 19.04.2021 generell getestet werden muss, ist die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler gegeben. D.h. Sie haben laut Schulgesetz dafür zu sorgen, dass Ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt.

Sie als Elternteil dürfen nur das Schulgebäude bzw. -gelände betreten, wenn Sie einen negativen Selbsttest nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Bitte bedenken Sie bei Gesprächen mit Klassen- bzw. Fachlehrern, dass ein negativer Selbsttest vorgelegt werden muss. Sonst können keine Gespräche in der Schule stattfinden.

 

 

Ich fasse Ihnen noch einmal kurz zusammen, was Sie beachten müssen:

 

  1. Selbsttests für Ihr Kind erhalten Sie nach Vorlage: „Erklärung über die Abgabe der SARS-CoV2-Selbsttets durch die Schule“
  2. am 19.04.2021 nur betreten der Schule nach Vorlage: „Bescheinigung über die Durch-führung eines Antigen-Selbsttests“
  3. Selbsttest zu Hause am Montag- und Donnerstagmorgen, wenn Präsenzunterricht oder Notfallbetreuung ist
  4. generell legen alle Kinder in Präsenz und Notfallbetreuung diese Bescheinigung ab dem 19.04.2021 am Montag- und Donnerstagmorgen vor
  5. Selbsttest vergessen: „Einverständniserklärung zur Durchführung von SARS-CoV2 Selbsttests in der Schule“
  6. Schülerinnen und Schüler werden nach Hause geschickt, wenn keine Bestätigung vorhanden oder Selbsttest in der Schule durchgeführt werden dürfen
  7. Eltern betreten Schule: nur mit vorgezeigtem Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist

 

 

Es tut mir sehr leid, dass wir bei vergessenem Schnelltest, trotz Einwilligung der Eltern, nicht die Selbsttestung im Monat April durchführen können. Ich werde mich im Schulamt erkundigen, wann die nächsten Lieferungen eintreffen. Die aktuell vorhandenen Tests reichen zurzeit nur bis zum 23.04.2021. D.h., wenn die Regierung die Schulpflicht ab 19.04.2021 wieder einsetzt, muss sie auch Sorge dafür tragen, dass genügend Tests zur Verfügung stehen. Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten, wie es mit der Versorgung aussieht.

Ich denke, dass das erst einmal alles anlaufen muss. Es wird am Anfang noch zu kleinen Verwirrungen und Fragen kommen, die wir hoffentlich klären können. Bitte bleiben Sie zuversichtlich, dass wir das gemeinsam schaffen und einen guten Weg für unsere Kinder finden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Katja Püschel

 
 
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