Schulschließung

25. 04. 2021

 

Liebe Eltern,

 

der Bund hat mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 u.a. eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, über die ich Sie hinsichtlich der Schule umgehend informieren möchte. 

 

Gemäß § 28b Abs. 3 S. 3 IfSG ist in Abhängigkeit von der Sieben-Tage-Inzidenz von 165 in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt der Betrieb von erlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtungen (auch Schulen) und Kindertagespflegestellen erlaubt oder untersagt.

 

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt

 

  • an drei aufeinanderfolgenden Tagen
  • die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165
  • Rechtsfolge: so ist ab dem übernächsten Tag der Betrieb von Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen untersagt.

 

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt

 

  • ab dem Tag nach dem Eintreten der Maßnahmen
  • an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (ohne Sonn- und Feiertage)
  • die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165,
  • Rechtsfolge: so treten an dem übernächsten Tag die Maßnahmen außer Kraft.

 

Gemäß §77 Abs. 6 IfSG werden für die Zählung der nach § 28b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 IfSG maßgeblichen Tage die drei unmittelbar vor dem 23. April 2021 liegenden Tage mitgezählt. Derzeit ist unser Landkreis davon betroffen.

 

Am Montag, den 26. April 2021 ist die Kindertagesbetreuung in der Schule mit Ausnahme der Notbetreuung untersagt.

 

D.h., die Kinder, die eine Bestätigung zur Notfallbetreuung haben, werden ab nächste Woche Montag in der Schule betreut. Die Klassen 1-4 von 07:50 Uhr bis 11:30 Uhr und die Klassen 5-6 von 07:50 Uhr bis 12:45 Uhr. Im Anschluss gehen die Kinder in den Hort oder nach Hause. Bitte beachten Sie, dass weiterhin ein negativer Testnachweis am Montag- und Donnerstagmorgen zu erfolgen hat. Ohne diesen Nachweis dürfen wir Ihr Kind nicht aufnehmen. Auch das Tragen einer Maske ist weiterhin festgelegt und entbindet das Tragen nicht durch einen negativen Selbsttest.

 

Am Dienstag, den 27.04.2021 können Sie von 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr draußen vor dem Haupteingang die Materialien für die einzelnen Fächer abholen. Des Weiteren werden die Kollegen mit der SchulCloud arbeiten und dort die Materialien online einstellen. Auch Videokonferenzen werden von dem einen oder anderen Lehrer wieder angeboten. Nutzen Sie diese Angebote, wenn Ihr Kind zu Hause betreut werden muss. Bitte bleiben Sie auch mit dem Klassen- und Fachlehrer in Kontakt, wenn es Sorgen und Nöte gibt. Die Kinder in der Notbetreuung werden auch weiterhin mit Schnelltests versorgt und erhalten diese immer so, dass es für die kommende Woche reicht.

Wir werden Sie informieren, wenn die Schule wieder geöffnet werden darf. Behalten Sie auch die Inzidenzwerte im Blick, dass Sie immer aktuell informiert sind.

 

Bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs beginnt dann die Lerngruppe B.

 

Bleiben Sie gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Katja Püschel