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Hausordnung

 

Unsere Hausordnung gilt für SchülerInnen, LehrerInnen und BesucherInnen, sie regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof, um ein störungsfreies Lernen und Arbeiten, den Schutz der Gesundheit und des Eigentums, aber auch ein vielseitiges und aktives Schulleben zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den Sachwert des Gebäudes und seiner Einrichtungen zu erhalten und eine sinnvolle Nutzung der Räumlichkeiten sicherzustellen.

 

Vorbereitung auf den Unterricht

  • Ab 7.30 Uhr kann ich den Schulhof betreten.
  • Ab 7.40 Uhr darf ich ins Schulhaus. Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr und endet spätestens um 14.35 Uhr.
  • Ich suche umgehend den Unterrichtsraum auf und lege meine Arbeitsmittel für die Stunde bereit.
  • Bei späterem Schulbeginn warte ich auf dem Schulhof auf das Klingelzeichen.
  • Fahrräder werden auf eigene Gefahr mitgebracht.
  • Eine Fahrradnummer erhalte ich über den Klassenlehrer.
  • Auf dem Schulhof schiebe ich mein Rad.
  • Am Fahrradständer bin ich nur, wenn ich mein Rad abstelle oder abhole.
  • Vor dem Unterricht ist das Ball spielen untersagt.

 

Wir wollen, dass sich alle wohl und sicher in unserer Schule fühlen.

Respektvoll wird sich begegnet. Dazu gehört sich gegenseitig einen "Guten Morgen" oder "Guten Tag" zu wünschen. 

Nur wenn wir gemeinsam einen respektvollen Umgang zeigen, jeder auf sich und sein Handeln achtet, kann ein friedliches und wohlfühlendes Miteinander entstehen. Das fängt im Familienleben an und wird im Schulgebäude weiter ausgeführt. 

 

Gegenseitige Hilfe, unterstützendes Handeln und Achtsamkeit sind Gesellschaftsprinzipien, die ein gemeinsames Miteinander stärken und hervorbringen. 

 

 

 

SchülerInnen, welche die Hausordnung nicht beachten, unterliegen den im Brandenburgischen Schulgesetz vorgesehenen Verfahren bzw. Maßnahmen. Andere Nutzer und Besucher können das Recht verlieren, die Einrichtung der Schule weiter zu nutzen. Das Benutzungsrecht kann vom Schulleiter befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.

 

 

 
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